entfremdet

weit weg

von dir selbst

eiertanz und halligalli

rummel, festchen, tralala

 

auf geht‘s

glaub nur, das wärst du

und

gib dir selbst den namen

 

die sonne weicht dem herbst

und einsamkeit klopft

an die tür

 

schön

sich dort wieder zu finden /rh

Entschädigung für Atomkonzerne

Den deutschen Atomkonzernen steht jetzt nach dem Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung wegen des schnellen Atomausstiegs zu. Das kann man verfassungsrechtlich durchaus so bewerten. Unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten halte ich dieses Urteil schon fast für skandalös. Es bedeutet nämlich aus meiner Sicht, dass trotz des Atomunfalls in Japan die Konzerne weiter Atomkraftwerke betrieben und auf Gewinnmaximierung gesetzt hätten.

Damit stellt das Bundesverfassungsgericht das Eigentumsrecht und die Gewinnerzielung der Unternehmen über das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Menschen. Ein Atomkraftwerk stellt nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte meiner Meinung nach eine potenzielle Gefahr dar und ist deshalb mit dem Absatz 2 des Art. 14 GG („Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“) kaum vereinbar.

Ich interpretiere deshalb in den Atomausstieg nicht unbedingt eine Form der entschädigungswürdigen Enteignung, sondern eher die Entziehung des der Allgemeinheit schadenden Gebrauchs.

Das sage ich mal so als Mensch. Ein Jurist wird das wohl anders sehen.

/rh

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