Entschädigung für Atomkonzerne

Den deutschen Atomkonzernen steht jetzt nach dem Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung wegen des schnellen Atomausstiegs zu. Das kann man verfassungsrechtlich durchaus so bewerten. Unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten halte ich dieses Urteil schon fast für skandalös. Es bedeutet nämlich aus meiner Sicht, dass trotz des Atomunfalls in Japan die Konzerne weiter Atomkraftwerke betrieben und auf Gewinnmaximierung gesetzt hätten.

Damit stellt das Bundesverfassungsgericht das Eigentumsrecht und die Gewinnerzielung der Unternehmen über das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Menschen. Ein Atomkraftwerk stellt nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte meiner Meinung nach eine potenzielle Gefahr dar und ist deshalb mit dem Absatz 2 des Art. 14 GG („Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“) kaum vereinbar.

Ich interpretiere deshalb in den Atomausstieg nicht unbedingt eine Form der entschädigungswürdigen Enteignung, sondern eher die Entziehung des der Allgemeinheit schadenden Gebrauchs.

Das sage ich mal so als Mensch. Ein Jurist wird das wohl anders sehen.

/rh

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Autor: Rolf Höge

Dieses Blog begleitet meine Homepage www.rolf-hoege.de - Laienautor nenne ich mich hier, weil ich nicht vorrangig schreibe, um damit Geld verdienen, sondern eher als Laie meine Texte produziere und vorstelle. Wenn ich schreibe, male oder gestalte, bin ich in Kontakt mit mir und dem, was in mir ist. Ich erlebe dies als etwas sehr Persönliches und bin durchaus geneigt, diese Prozesse als meine individuelle, spirituelle Erfahrung zu bezeichnen. Ich bin Mitglied im Literarischen Zentrum Mannheim "Die Räuber 77", Mitglied in der Künstlergruppe "fx - fundus artifex", Mitglied im "Künstlerverein Bürstadt".

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